AGB

Mietbedingungen - Kurverwaltung Born

1. Leistung

Die Quartiere stehen nur den im Vertrag angegebenen Personen zur Verfügung. Das Empfangen von Besuchern ist nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in dem Vertrag bzw. der Reservierungsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

2. Buchung/Zahlung

2.1 Anzahlung
Nach Eingang Ihrer unterzeichneten Bestätigung und Anzahlung von 25% der Gesamtsumme, erhalten Sie von der Zimmervermittlung eine Reservierungsbestätigung. Mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner bindender Gastaufnahmevertrag zustande.

2.2 Direktvertrag
Bei Direktverträgen kommt nach telefonischer Absprache ein bindender Gastaufnahmevertrag zustande.

2.3 Restbetrag
Bei Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichten sich beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

3.1 Bei Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichten sich beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.2 Der Leistungsträger ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

3.2.1 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, ohne vorherige Stornierung, den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Leistungsträger ersparten Aufwendungen.

3.2.2 Die Einsparungen betragen nach Erfahrungswerten bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Frühstück) 30% des Pensionspreises.

3.3 Die Zimmervermittlung ist gemeinsam mit dem Leistungsträger gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

3.4 Bis zur anderweitigen Vermietung des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3.2.2 errechneten Betrag zu zahlen.

4. An/Abreise

4.1 Anreise u. Schlüsselübergabe
Soweit keine andere Absprache vorliegt, wird eine Anreise zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr erwartet. Ab 18.00 Uhr kann über das Quartier anderweitig verfügt werden. Abweichend ist bei Schlüsselübergabe durch einen Hausmeister- oder Reinigungsdienst der Zeitpunkt der Anreise 2-3 Tage vor Anreise telefonisch mit dem jeweiligen Hausmeister –und Reinigungsservice zu vereinbaren. (Telefonnummer siehe Gastaufnahmevertrag)

4.2 Abreise
Am Abreisetag hat die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.

5. Stornierung

Je nach Datum des Zugangs einer Stornierung werden die nachfolgenden Pauschalsätze berechnet-jeweils in Prozent der gebuchten Gesamtleistung. Wenn Sie von einer bereits gebuchten Reise zurücktreten müssen, sollte dies in Ihrem eigenen Interesse schriftlich an die Zimmervermittlung geschehen. Ab dem Tag der Anzahlung bis 31. Tag 10% bis 21. Tag 20% bis 11. Tag vor Anreise 40% danach 50%. Bei einer Stornierung am Anreisetag werden 80% der Übernachtungskosten berechnet. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Datum des Poststempels. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Entsprechende Formulare erhalten Sie mit der Reservierungsbestätigung. Eine Stornierung ist an die Zimmervermittlung, nicht an den Leistungsträger zu richten. Die Zimmervermittlung erhält für Ihre Aufwendungen bei Stornierung oder Umbuchung eine Gebühr von 25,00 €. Bei Umbuchungen bleiben jedoch die Stornierungsbedingungen unberührt.

6. Haftung

Da die Zimmervermittlung die jeweiligen Quartiere nur vermittelt, haftet sie nur für eventuelle eigene Fehler bei der Vermittlung, ansonsten ist der jeweilige Leistungsträger direkt einstandspflichtig.

7. Reklamation/ Mitwirkungspflicht

Bei Reklamation wenden Sie sich bitte zunächst an den Leistungsträger. Wird keine Abhilfe geschaffen, so verständigen Sie bitte sofort die Zimmervermittlung. Eine Reklamation muss vor Ort noch während des Aufenthaltes im Quartier erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.


Born a. Darß, 20.12.2020

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